Grundlegende Informationen zum Sonderurlaub

Ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätige Personen über 16 Jahre können für

  1. ...leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird,
  2. ...die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fachtagungen in Fragen der Jugendhilfe, wenn diese einer Aufgabe nach Absatz 1 Nr. 1 dienen oder auf sie vorbereiten, Sonderurlaub beantragen (SoUrlG NRW, § 1 (1)

In NRW können bis zu acht Tage Sonderurlaub erstattet und auf höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr aufgeteilt werden (SoUrlG NRW, § 4).

Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt beim Arbeitgeber einzureichen (SoUrlG NRW, § 3).

Meldet euch am besten bei uns in der Geschäftsstelle.
Denn wir benötigen ein paar Informationen von euch, damit wir euch die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen können.