Welche Mittel und wofür?

Für uns als Deutsche Wanderjugend Landesverband NRW e.V., als anerkannter Träger der Jugendhilfe (und Mitglied im Landesjugendring NRW) bedeutet dies, dass unser Verband eine Förderung für die Arbeit der Geschäftsstelle und die eigenen Aktivitäten und Angebote erhält.
Darüber hinaus können wir die praktische Arbeit der Kinder- und Jugendgruppen der Wandervereine in NRW bezuschussen.

Gefördert werden können Aktivitäten und Angebote rund um das Natur erleben (z. B. Tagesaktionen draußen mit Waldpädagog_innen oder Förster_innen, Outdoor-Kids-Tage, RausZeit-Module oder Naturerlebnistage), Ferienfreizeiten (Zeltlager oder Mehrtagesfahrten in den Ferien), musisch-kulturelle Aktivitäten (Tanz- oder Theaterworkshops und Gruppenstunden) und vieles mehr...

Wie erhalte ich für meine Kinder- und Jugendgruppe eine Förderung?

Wie erhalte ich für meine Kinder- und Jugendgruppe eine Förderung?

Antragsstellung

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Gruppen in der Geschäftsstelle der DWJ Landesverband NRW ihre geplante Veranstaltung anmelden. Das klingt bürokratischer als es ist!
Steht das komplette Jahresprogramm der Gruppe kann für alle geplanten Veranstaltungen ein Gesamt-Antrag durch die Gruppenleitung, Jugendwart_in oder Jugendleitung gestellt werden.
Die Anmeldung ist jedoch auch ganz unkompliziert per Mail möglich.

Das entsprechende Formblatt ist über die Geschäftsstelle erhältlich oder kann im internen Bereich - Wanderjugend intern - auf der Internetseite heruntergeladen werden. Diese Zugangsdaten sind ebenfalls über die Geschäftsstelle erhältlich.

Die Antragsstellung sollte bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres erfolgen.

Es ist im laufenden Jahr jedoch fast immer möglich für kurzfristig geplante Lehrgänge Anträge zu stellen. Diese sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Aktivität oder Aktion anzumelden.

Bevor ein Antrag gestellt wird, einfach mal in der Geschäftsstelle anrufen und nachfragen, ob noch Fördermittel beantragt werden können.

Förderrichtlinien

Eine ausführliche Information über die Bezuschussung von Aktivitäten sowie die Fördersätze sind den Förderrichtlinien der DWJ Landesverband NRW zu entnehmen.
Diese sind im Bereich Wanderjugend intern auf der Internetseite zu finden oder werden auf Anfrage von der Geschäftsstelle verschickt. Dort können auch die Zugangsdaten für den internen Bereich auf der Internetseite erfragt werden.

Welche Unterlagen werden für eine finanziellen Förderung benötigt?

Für die Aktivitäten, die einen Bildungsinhalt haben (z. B. ein RausZeit-Modul oder eine erlebnispädagogische Aktion im Wald).  Wir bezeichnen Bildungsveranstaltungen auch als Lehrgänge, und zur Abrechnung dieser sowie für Ferienfreizeiten sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Teilnahmeliste
  • Belege über Vorbereitungskosten (Porto, Fahrtkosten, Druck- oder Kopierkosten)
  • Belege über Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtungskosten
  • Belege über Arbeitsmaterial (z.B. Bastelmaterial, Wolle, Holz, Schminke o.ä.)
  • Fahrtkosten (Formular erhältlich)
  • Referentenhonorare
  • Lehrgangsprogramm
  • Angaben über die Finanzierung des Lehrgangs bzw. der Freizeit (Einsatz weiterer öffentlicher Mittel)
  • Erhebungsbogen Lehrgänge und Freizeiten

Für viele der benannten Unterlagen gibt es Vorlagen (Teilnahmeliste, Fahrtkosten-Formulare, Vorlagen für Referentenhonorar und Erhebungsbogen), die zur Abrechnung benutzt werden sollten.
Diese Formulare können in der Geschäftsstelle angefordert werden oder auf der Internetseite im internen Bereich herunterladen werden.

Die kompletten Unterlagen zur Abrechnung eines Lehrgangs oder einer Ferienfreizeit müssen unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens aber vier Wochen nach Beendingung der Maßnahme in der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Nach Einsendung der Abrechnungsunterlagen werden Schreiben, in Form von Bewilligungen, verschickt. Diesen Schreiben ist die Höhe des Zuschusses sowie der Auszahlungstermin zu entnehmen.

Dazu zählen Freizeitaktivitäten, die der Gruppe zugute kommen. Beispielsweise gehören Spiel-Abende, ein Kino- oder Bowling-Abend oder Gruppenstunden dazu.
Für die Abrechnung notwendig sind lediglich:

  • Belege über Verpflegung und Arbeitsmaterial
  • Kurzbericht und
  • Erhebungsbogen freizeitpädagogische Maßnahmen

Für viele der benannten Unterlagen gibt es Vorlagen (Kurzbericht, Fahrtkosten-Formulare, Vorlagen für Referentenhonorar und Erhebungsbogen), die zur Abrechnung benutzt werden sollten.

Diese Formulare können in der Geschäftsstelle angefordert werden oder auf der Internetseite herunterladen werden.

Die kompletten Unterlagen zur Abrechnung einer freizeitpädagogischer Maßnahme müssen unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens aber vier Wochen nach Beendingung der Maßnahme in der DWJ-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Nach Einsendung der Abrechnungsunterlagen werden Schreiben, in Form von Bewilligungen, verschickt. Diesen Schreiben ist die Höhe des Zuschusses sowie der Auszahlungstermin zu entnehmen.