Ein erweitertes Führungszeugnis kann auf verschiedene Wege beantragt werden:

  1. Persönlich vor Ort (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt oder Bürgerbüro)
     
  2. Über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
    Dafür ist ein elektronischer Personalausweis notwendig, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Des Weiteren muss die AusweisApp auf einem Handy installiert sein oder ein Kartelesegerät vorhanden sein.
    Mehr Infos dazu: Führungszeugnis online beantragen


Die erforderlichen Dokumente, um das erweiterte Führungszeugnis vor Ort beantragen zu können, erhaltet ihr von der DWJ-Geschäftsstelle. Mit diesen Bescheinigungen, dass ihr für uns ehrenamtlich tätig seid, erhaltet ihr auch die Befreiung von den Gebühren für die Ausstellung.

Meldet euch einfach in der DWJ-Geschäftsstelle und die Mitarbeiterinnen schicken euch alle Dokumente zu.

Führungszeugnisse für Ehrenamtliche

Was sagt das Gesetz?

Die Pflicht, Führungszeugnisse in bestimmten Fällen von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, regelt für freie Träger wie die Jugendverbände der § 72a Absatz 4 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde im Jahr 2012 der Paragraph 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) neu gefasst und 2016 erweitert.

"Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen."

Quelle: Landesjugendring NRW e.V. (Hrsg.), Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen, Düsseldorf, 2013

Die DWJ Landesverband NRW hat im Jahr 2013 eine Vereinbarung mit dem Landesjugendamt Rheinland geschlossen, in der geregelt ist, wer alles ein erweitertes Führungszeugnisse vorlegen muss.
Somit gibt es eine klare Regelung, für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten in unserem Verband das erweiterte Führungszeugnis erforderlich ist. Kriterien für die Festlegung der Regelungen waren: Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.
Notwendig ist ein Führungszeugnis deshalb für Betreuer_innen und Teamende bei den folgenden Veranstaltungskategorien:

  • Betreuung und Begleitung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche
  • Betreuung und Begleitung von Ferienfreizeiten und Wochenendfreizeiten für Kinder und Jugendliche
  • Betreuung und Begleitung von freizeitpädagogischen Aktivitäten
  • Betreuung und Begleitung von Gedenkstättenfahrten
  • Betreuung und Begleitung von internationalen Begegnungen